Unser Verein gliedert sich, wie in der Geschäfts- und Wahlordnung geregelt, in
Vorstand und Vereinsausschuss werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Die Zusammensetzung und Aufgaben des Vereinsausschusses sind in der Geschäfts- und Wahlordnung des Symphonischen Blasorchesters geregelt (Abschnitt III, §1)
In der Mitgliederversammlung vom 20.07.2021 wurden folgende Vereinsausschussmitglieder gewählt: